Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober ein förmliches Verfahren gegen Booking.com nach dem Gesetz über digitale Dienste, dem Digital Services Act, eröffnet. Im Mittelpunkt stehen mögliche Mängel beim Schutz vor Betrug und bei der Transparenz von Werbung. Die Behörde betont, dass der Verfahrensbeginn das Ergebnis nicht vorwegnimmt. Gefälschte Angebote und Zahlungsbetrug Die Kommission will untersuchen, ob die Buchungsplattform Risiken durch erfundene oder unrechtmäßig angebotene Unterkünfte ausreichend erfasst und verringert. Dazu gehört nach ihrer Mitteilung die Frage, wie schnell betrügerische Einträge entfernt werden. Ein weiterer Schwerpunkt sind täuschende Nachrichten und Zahlungsaufforderungen. Die Behörde prüft den Umgang mit Buchungs- und Gästedaten sowie die Gestaltung des Nachrichtendienstes der Plattform. Dabei geht es darum, ob vorhandene Vorkehrungen den Missbrauch dieser Daten für Phishing ausreichend begrenzen. Bezahlte Platzierungen sollen erkennbar sein Unterkunftsanbieter können durch höhere Provisionen eine bessere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen erhalten. Nach Darstellung der Kommission muss für Nutzer erkennbar sein, wann es sich dabei um Werbung handelt, wer hinter ihr steht und wer dafür bezahlt. Die Untersuchung betrifft somit sowohl die Sicherheit einzelner Buchungen als auch die Nachvollziehbarkeit der angezeigten Angebote. Ein hoher Rang in der Ergebnisliste darf aus Verbrauchersicht nicht automatisch als unabhängige Empfehlung verstanden werden. Prüfung läuft, Ausgang ist offen Die Kommission kündigt an, weitere Informationen einzuholen und Belege zu prüfen. Sie kann unter anderem zusätzliche Auskünfte anfordern sowie Interviews oder Kontrollen durchführen. Auch Zusagen des Unternehmens zur Behebung beanstandeter Praktiken kommen als Verfahrensschritt in Betracht. Deutschlandfunk und ORF berichten über die Einleitung der Ermittlungen. Eine aktuelle ausführliche Originalstellungnahme von Booking.com lag in den für diesen Artikel ausgewerteten Veröffentlichungen nicht vor. Ob die vermuteten Verstöße nachgewiesen werden und welche Maßnahmen daraus folgen, bleibt offen.