Georgiens Verfassungsgericht in Batumi hat am 21. Oktober mit Anhörungen zu einem beantragten Verbot von fünf Oppositionsparteien begonnen. Die Klage geht nach regionalen Berichten auf 88 Abgeordnete des regierenden Georgischen Traums zurück. Reuters berichtet, eine Entscheidung müsse bis Juni 2027 ergehen. Der Beginn der Anhörung ist noch kein Parteiverbot. Fünf politische Kräfte betroffen Die Klage richtet sich gegen die Vereinigte Nationale Bewegung, die Koalition für Wandel, Lelo beziehungsweise Starkes Georgien, die Föderalisten und die Partei Für Georgien des früheren Ministerpräsidenten Giorgi Gacharia. Die ersten Anhörungstage sind für den 21. bis 23. Oktober angesetzt. Georgia Today gibt die Position des Gerichts zu den Anträgen wieder: Die Kläger berufen sich auf die Verfassungsbestimmungen über Parteien und auf Verbindungen zwischen heutigen Oppositionspolitikern und früheren Regierungen. Die Regierungspartei stellt das Verfahren als Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung dar. Opposition warnt vor Verlust politischer Auswahl Vertreter der betroffenen Parteien weisen die politische Begründung zurück. Nach einem Bericht von Civil Georgia nehmen mehrere Parteien an der Verteidigung im Gerichtssaal teil. Die Föderalisten lehnen es demnach ab, den Vorgang durch eine eigene Beteiligung zu legitimieren. Die Partei Für Georgien verlangte nach regionalen Berichten eine getrennte Prüfung ihres Falls. Oppositionsvertreter sehen in dem Verfahren den Versuch, abweichende politische Positionen aus dem öffentlichen Wettbewerb auszuschließen. Internationale Kritik und offener Ausgang Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, rief vor den Anhörungen zur Wahrung des politischen Pluralismus auf. Der Messenger berichtet zugleich, das georgische Außenministerium weise europäische Kritik als unangemessenen Druck auf die Justiz zurück. Ob das Gericht die beantragten Verbote ausspricht, ist offen. Die Regierungsposition, die Vorwürfe der Opposition und die tatsächliche gerichtliche Entscheidung müssen voneinander getrennt werden. Bislang liegt in diesem Verfahren keine abschließende Verbotsentscheidung vor.