Regierung unter Bundesaufsicht Pakistans Präsident Asif Ali Zardari verhängte am 11. Oktober 2026 einen Ausnahmezustand und die sogenannte Governor’s Rule über die Provinz Khyber Pakhtunkhwa an der Grenze zu Afghanistan. Das von der Partei Pakistan Tehreek-e-Insaf (PTI) des früheren Premierministers Imran Khan geführte Provinzkabinett verlor dadurch seine reguläre Amtsgewalt. Die Bundesregierung setzte einen elfköpfigen Beirat unter dem Gouverneur ein. Begründung der Bundesregierung Die Regierung von Premierminister Shehbaz Sharif erklärte, die Provinzbehörden hätten bei der Bekämpfung militanter Gewalt und der Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden versagt. Das ist eine politische und administrative Begründung der Regierung, nicht automatisch ein unabhängiger Nachweis sämtlicher Vorwürfe gegen PTI-Politiker. Kritik der PTI und Festnahmen Die PTI verurteilte die Entscheidung als verschleierten Staatsstreich und als Missachtung des Wählerwillens. Reuters berichtete am Montag über Festnahmen mehrerer PTI-Politiker, darunter Personen aus der Provinzführung. Behörden bezeichneten Festnahmen teilweise als präventiv. Ob einzelne Maßnahmen verhältnismäßig und rechtskonform waren, muss gesondert geprüft werden. Verfassungsrechtlicher Hintergrund Die Regierung beruft sich auf die Artikel 232 und 234 der pakistanischen Verfassung. Diese enthalten Regeln für den Ausnahmezustand und Eingriffe bei Ausfall der verfassungsmäßigen Ordnung einer Provinz. Die formale Berufung auf die Verfassung beantwortet nicht automatisch, ob die tatsächlichen Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt sind. Widerspruch bei Sicherheitszahlen Laut Financial Times stellt eine unabhängige Auswertung die Regierungsdarstellung einer ungebremsten Verschlechterung der Lage teilweise infrage. Unterschiedliche Datensätze oder Bezugsgrößen müssen geprüft werden, bevor Zahlen unmittelbar verglichen werden. Die Sicherheitslage bleibt schwerwiegend, die konkrete Begründung für den Ausnahmezustand aber politisch umstritten. Offene Entwicklungen Der weitere Verlauf geplanter Proteste, mögliche gerichtliche Verfahren und die Dauer der Bundesverwaltung sind offen. Aus der Anordnung selbst folgt keine endgültige Entscheidung über die Zukunft der PTI.