Das Bundesfinanzministerium hat am 21. Oktober 2026 einen Fehler im Gesetz zur Erhöhung der Tabaksteuer eingeräumt. Nach Berichten von ARD, ZDF und n-tv legt die veröffentlichte Fassung das Inkrafttreten auf den Tag nach der Verkündung fest. Beabsichtigt war dagegen, die höheren Steuersätze erst zum 1. Januar 2027 anzuwenden. Das Gesetz wurde nach dem ARD-Bericht am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der fehlerhafte Verweis führte damit zum Datum 21. Oktober. Ein Sprecher des Finanzministeriums bezeichnete die Abweichung als technischen Fehler. Ministerium hält an geplantem Termin fest Nach dem am Nachmittag aktualisierten Bericht von n-tv erklärte der Sprecher, die höheren Steuersätze sollten weiterhin erst ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Generalzolldirektion und die Verbände seien über den Fehler informiert. Die Regelung solle korrigiert werden. Der Fehler sei bereits im Regierungsentwurf enthalten gewesen und auch während der parlamentarischen Beratungen nicht beseitigt worden, berichtete n-tv unter Berufung auf das Ministerium. Die Gesetzesbegründung habe den beabsichtigten Starttermin mehrfach genannt. Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden: Die veröffentlichte Gesetzesfassung enthielt nach den übereinstimmenden Berichten den falschen Zeitpunkt. Dass das Ministerium dessen Korrektur angekündigt hat, belegt für sich noch nicht die Veröffentlichung einer berichtigten Fassung. Kritik aus der Tabakbranche Die Branche kritisiert den Vorgang wegen der Unsicherheit über Produktion und Steuerzeichen. Die ARD berichtet zugleich, dass die Produktion mit den bisherigen Steuerzeichen zunächst weiterlaufen könne. n-tv dokumentiert die deutliche Kritik eines Branchenvertreters an dem Gesetzgebungsfehler. Für Verbraucher lässt sich aus dem Versehen keine verlässlich bezifferte sofortige Preisänderung ableiten. Die Aussage, dass der vorgesehene Zeitplan erhalten bleiben soll, stammt vom Finanzministerium. Dieser Bericht macht keine eigenständige Berechnung aktueller Steuersätze oder Ladenpreise. Was noch zu klären bleibt Zum geprüften Stand ist die angekündigte Korrektur der zentrale nächste Schritt. Eine neu veröffentlichte, berichtigte Gesetzesfassung wurde für diesen Artikel noch nicht geprüft. Der genaue formale Abschluss der Bereinigung bleibt deshalb offen.