Mehrere Rückrufaktionen wegen möglicher Batterieprobleme betreffen weltweit 72.668 Elektroautos von Volkswagen und Cupra, darunter 9.881 in Deutschland. Darüber berichten Electrek und ecomento am 21. Oktober unter Berufung auf das Kraftfahrt-Bundesamt. Die zugrunde liegenden drei Rückrufmeldungen wurden bereits am 19. Oktober veröffentlicht. Nicht jedes Fahrzeug der Modellreihen betroffen Die Berichte nennen bestimmte Fahrzeuge der Reihen ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie Cupra Born. Entscheidend sind unter anderem die Produktionsgruppe und die verbaute Hochvoltbatterie. Die bloße Zugehörigkeit zu einer dieser Modellreihen bedeutet daher noch nicht, dass ein konkretes Auto unter den Rückruf fällt. Volkswagen erläutert auf seiner britischen Informationsseite zu den Aktionen 93MF und 93MV, dass Komponenten von Batterien eines bestimmten Zulieferers überprüft werden müssen. Bei einem Ladezustand über 80 Prozent könne es bei betroffenen Batterien zu Überhitzung mit Brandgefahr kommen. Hersteller begrenzt vorübergehend Ladezustand Nach Angaben von Volkswagen wird die maximal verfügbare Ladekapazität betroffener Fahrzeuge zeitweise auf 80 Prozent begrenzt, soweit technisch möglich auch aus der Ferne. Der Hersteller beschreibt die Begrenzung als Sicherheitsmaßnahme bis zur weiteren Bearbeitung des Rückrufs. Die möglichen Werkstattmaßnahmen unterscheiden sich je nach Fall. Volkswagen nennt auf der britischen Seite Prüfungen, Softwaremaßnahmen und bei Bedarf den Austausch von Batteriemodulen. Halter sollen über die für ihr Fahrzeug geltenden nächsten Schritte informiert werden. Schadensangaben und Zeitplan unterscheiden sich Volkswagen Großbritannien bestätigt einzelne Sachschäden, nennt aber keine bestätigten Personenschäden. Deutsche Berichte über die KBA-Meldungen nennen dagegen keine dort registrierten Schäden. Daraus lässt sich ohne gleiche Erhebungsgrundlage kein zwingender Widerspruch ableiten. Ein auf der dänischen Herstellerseite genannter Softwarezeitplan für Anfang 2027 ist keine bestätigte Frist für Deutschland. Offen bleibt, wann alle betroffenen Fahrzeuge wieder ohne die vorübergehenden Einschränkungen genutzt werden können.